Inkasso als Herausforderung

Wenn der Verlustschein ins Haus flattert ...

Eigentlich gehören Themen wie Schulden, Inkasso, Verlustschein etc. nicht zu den Kernkompetenzen von mir. Doch da es ein wichtiges Thema ist und einen grossen Teil der Bevölkerung betrifft, möchte ich diese leidige Themen immer mal wieder hier zu Worte kommen lassen. Meine Kollegin Jasmin Taher, hat recherchiert und getextet. Hier ihre Gedanken.

Die Zwangsräumung bei der alten Dame

Beim Walken hat mir eine Bekannte gestern eine Geschichte erzählt: Ihre Nachbarin, eine alte Dame, musste ausziehen. Das geschah nicht freiwillig. Die von ihr angemietete Wohnung wurde zwangsgeräumt. Die Rentnerin hatte angeblich bereits seit mehreren Jahren keine Miete gezahlt, keine Miete zahlen können. Beim Betreibungsverfahren konnte die ausstehende Miete in Höhe von mehreren tausend Franken nicht eingebracht werden. Nach einem langwährenden gerichtlichen Prozess zwischen dem Vermieter und der Mieterin wurde die Zwangsräumung, offiziell Ausweisung genannt, angeordnet. Ein Kehrichtfahrzeug mit einer offenen Mulde fuhr vor und die Männer, die für die Räumung beauftragt waren, warfen das Mobiliar und sämtlichen Hausrat aus dem Fenster direkt in den Müllwagen. Und so flogen schöne Schränke, das alte Sofa und der wahrscheinlich noch gefüllte Kühlschrank am Balkon meiner Bekannten vorbei in den Schrott.

Ausweisungsklage ignoriert, Betreibungsverfahren nicht erfolgreich

Wenn der Mieter auf eine Kündigung nicht reagiert und nicht auszieht, kann der Vermieter den Auszug erzwingen, indem er eine Ausweisungsklage einreicht. Am besten sind die Aussichten auf ein schnelles Verfahren, wenn dem Mieter zuvor ordentlich gekündigt wurde und die Kündigung nicht angefochten wurde. Liegt eine Ausweisungsklage vor, kann vom Vermieter der Vollzug der Ausweisung bei der zuständigen Behörde verlangt werden. So kommt der Vermieter wieder zu seinen Mieträumen.

Wird eine Forderung, beispielsweise der Mietzins, nicht bezahlt, weil der Schuldner nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, kann ein Betreibungsverfahren eingeleitet werden. Bleibt die Betreibung erfolglos, kann ein Verlustschein erstellt werden.

Was ist ein Verlustschein?

Wenn eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs erfolglos bleibt, stellt das Betreibungsamt oder das Konkursgericht einen Verlustschein aus. Der Verlustschein ist zum einen eine Schuldanerkennung des Schuldners, zum anderen kann der Gläubiger mithilfe des Verlustscheins seinen Verlust nachweisen. Ein Verlustschein verjährt nach 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann die Betreibung des Forderungsbetrags erneut eingeleitet werden.

Ein Verlustschein kann verkauft werden

Mahnwesen ist aufwendig. Oft ist es, vor allem für private Vermieter, kleine Handwerksbetriebe oder mittelständische Unternehmen, mit viel zu grossem Aufwand verbunden, Ausstände und offene Forderungen einzuholen. Die Forderungen werden stattdessen häufig (vor)schnell als Verlust abgeschrieben. Inkassofirmen bieten als Dienstleistung Inkasso an. Sie kümmern sich darum, fremde Geldforderungen im Namen des Gläubigers «einzukassieren». Dazu gehört es unter anderem, Mahnungen zu versenden, Bonitätsprüfungen durchzuführen, Betreibungsandrohungen anzukündigen. Ausserdem gibt es Inkassofirmen, die Verlustscheine kaufen oder sie – zumeist auf Provisionsbasis – bearbeiten und die offenen Forderungen vom Schuldner einfordern.

Schuldenberatung oder Sozialamt können helfen

Ob die Ausweisung oder Zwangsräumung wirklich wie geschildert abgelaufen ist, weiss ich nicht. Wo die alte Frau nun wohnt, weiss ich auch nicht. Aber ich weiss, dass man sich als Mieter frühzeitig Hilfe holen kann, wenn man nicht weiss, wie man offene Rechnungen oder seine Miete bezahlen soll. Um eine Lösung zu finden, kann man beispielsweise als Mieter aber auch als Vermieter den offenen Dialog miteinander suchen. Ausserdem kann dem Mieter oder Schuldner auch das Sozialamt oder eine Schuldenberatungsstelle weiterhelfen.

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